Ab 1. Jänner 2026 gilt ein Deponieverbot für Gips in Österreich. Ziel der Verordnung ist es, die hochwertige Wiederverwertung dieser Ressource zu fördern. Damit schafft sie ein solides Fundament für die Kreislaufwirtschaft im Bausektor.

Ob im Trockenbau, bei Estrichen oder als Modelliermasse in der Medizin – Gips ist ein vielseitiger Werkstoff mit jahrtausendealter Tradition. Seine physikalischen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Schallabsorption und Feuerfestigkeit machen ihn zu einem gefragten Allrounder. Doch die Rohstoffquelle wird knapper: Sogenannter REA-Gips aus Kohlekraftwerken steht im Zuge des europäischen Kohleausstiegs nur noch begrenzt zur Verfügung. Naturgips wird aufgrund limitierter Primär-Ressourcen zunehmend als kritisch betrachtet. Um die Versorgung langfristig zu sichern, rückt die Wiederverwertung als Sekundär-Rohstoff in den Fokus.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Seit 1. Jänner 2025 gilt die Recyclinggips-Verordnung und sieht die getrennte Sammlung von Gipsplatten, -faserplatten und Calciumsulfatestrich vor. Ziel ist es, ein hochwertiges Recycling für die Gipsplattenindustrie zu ermöglichen. Zudem tritt ab 1. Jänner 2026 ein bundesweites Deponieverbot für diese Fraktionen in Kraft. Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Recyclinggips den Status „Abfallende“ erhält und als Recyclingprodukt gilt.

Ebenso unterstreicht der Masterplan Rohstoffe 2030 des Finanzministeriums die Bedeutung mineralischer Baustoffe für eine resiliente Versorgung. Er fordert eine stärkere Kreislaufführung sowie die rechtliche Anerkennung geeigneter Recyclingmaterialien. Gips gilt dabei als Vorzeigematerial: Er ist bis zu 100 % recycelbar und damit optimal geeignet für eine nachhaltige Bauwirtschaft.

Erste Gips-Recyclinganlage Österreichs

Allein in Österreich fallen rund 100.000 Tonnen Gipsabfälle pro Jahr an. Ein zentraler Baustein für das Gelingen einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist daher die technische Infrastruktur für ein hochwertiges Recycling. Diese wurde mit der ersten Gips-zu-Gips-Recyclinganlage Österreichs geschaffen. Sie ging im Oktober 2025 in Stockerau in Betrieb und soll rund 60.000 Tonnen Gipsabfälle aus Neubau, Umbau und Rückbau jährlich verarbeiten. Daraus entsteht Sekundär-Gips, der für die Produktion neuer Gipskartonplatten gewonnen wird – bis zu 40 Prozent des Rezyklats können hierfür qualitativ aufbereitet werden

Digital handeln, nachhaltig profitieren

Die gesetzlichen Vorgaben wie das Deponieverbot für Gips ab 2026 und die Recyclinggips-Verordnung bilden die Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für die Sammlung, Verarbeitung und den Wiedereinsatz mineralischer Baustoffe. Damit diese Vorgaben auch praktisch umgesetzt werden können, braucht es eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Seit Juli 2024 können auf unseren digitalen Marktplatz für Sekundär-Rohstoffe daher auch Materialien mit „Abfallende“-Status getradet werden. Das schafft neue Möglichkeiten für einen effizienten, transparenten Handel von Sekundär-Rohstoffen und stärkt eine kreislauffähige Baubranche.

Weitere Informationen: Neuerungen auf unserem digitalen Marktplatz – SECONTRADE Blog