Allgemeinen Geschäftsbedingungen SECONTRADE

Version 3.0, September 2018

A. Präambel

  1. Allgemeines
    1. Die UFH Holding GmbH (im Folgenden „Secontrade“) betreibt unter der Adresse www.secontrade.com eine Online-Versteigerungsplattform mit der Bezeichnung „SECONTRADE“ (in Folge „Plattform“). Die Plattform bietet Unternehmern als registrierte Nutzer die Möglichkeit, Sekundärrohstoffe (das sind durch Wiederverwertung gewonnene Rohstoffe) über die Plattform im Rahmen einer Versteigerung anderen registrierten Nutzern anzubieten („Anbieter“), und diese Nutzer („Bieter“) können ein entsprechendes Kaufangebot an den Anbieter abgeben, wobei ein Zuschlag entweder automatisiert über die Plattform oder durch gesonderte Auftragsbestätigung des Bieters erteilt wird („Anbieter“ und „Bieter“ im Folgenden gemeinsam „Nutzer“). Die Aktivität der Secontrade beschränkt sich darauf, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Versteigerungen zur Verfügung zu stellen.
    2. Die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (in Folge „Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Nutzer der Plattform. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform werden von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter oder der Bieter – nicht Vertragsinhalt. Als Nutzer können nur Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch an der Plattform teilnehmen.
    3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Anlegens eines Plattform-Accounts gültige Fassung der Nutzungsbedingungen. Secontrade schließt nur zu diesen Nutzungsbedingungen ab.
    4. Secontrade ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen der Plattform jederzeit abzuändern. Der Nutzer wird davon online über sein Benutzerkonto beim nächsten Einstieg oder in sonstiger geeigneter elektronischer Form informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Secontrade gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. Widerspricht der Nutzer der Änderung innerhalb der Frist, wird der Nutzungsvertrag mit Einlangen des Widerspruchs bei Secontrade automatisch beendet und das Benutzerkonto wird unter Berücksichtigung laufender Angebote gelöscht.
  2. Leistungsumfang
    1. Über die konkreten Bedingungen der Nutzung der Plattform wird zwischen Secontrade und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossen.
    2. Der Nutzungsvertrag wird durch vollständiges Anlegen eines Benutzerkontos auf der Plattform gemäß Punkt 3. und gemäß Punkt 8. dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossen.
    3. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages beauftragen der Anbieter und der Bieter jeweils unabhängig voneinander Secontrade mit der Erbringung der technischen und organisatorischen Leistungen für diese Plattform, gemäß der unter dem Rider „So funktioniert´s“ enthaltenen Spezifikation. Secontrade wird allerdings nicht mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der einzelnen Versteigerung durch einen Nutzer oder der Beratung eines Nutzers beauftragt, und ist auch insbesondere der Anbieter allein für die Beschreibung und den Versteigerungszeitpunkt sowie die Auswahl der geeigneten Bieter verantwortlich. Gleichzeitig wird dem Nutzer von Secontrade ein auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des von Secontrade zur Verfügung gestellten Speicherplatzes auf der Plattform eingeräumt.

B. Einstellen und Versteigern auf der Plattform als Anbieter

  1. Anlegen eines Benutzerkontos
    1. Eine Nutzung der Dienste der Plattform ist nur mit einem Benutzerkonto möglich. Nutzer können sich als Anbieter durch Anlegung eines persönlichen Benutzerkontos nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen auf der Plattform registrieren.
    2. Um ein Benutzerkonto anzulegen, hat der Anbieter folgende Schritte einzuhalten:
      1. Der Anbieter hat den Button „Login“ zu betätigen und die sodann erscheinende Rubrik „jetzt registrieren“ auszuwählen. Anschließend muss der Anbieter zum vollständigen Anlegen eines Benutzerkontos bestimmte Stammdaten über seine Person (wie insbesondere Anrede, Bezeichnung/Firma des Anbieters, VAT-Nummer, Name des Sachbearbeiters, E-Mail-Adresse, Anschrift, Befähigungsnachweis als Verkäufer, ein aus mindestens 8 Zeichen bestehendes Passwort und Bestätigung dieses Passwortes) zur Nutzung ausfüllen. Zusätzlich hat der Anbieter zu bestätigen, dass er die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und gleichzeitig seine Zustimmung zum Anlegen eines Benutzerkontos unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen abzugeben. In einem letzten Schritt hat der Anbieter den Button „Accounterstellung“ zu betätigen. Bis zur Betätigung des Buttons „Accounterstellung“ kann der Anbieter in jedem Stadium ohne Einbindung von Secontrade die Stammdaten zum Anbieter ändern oder das Anlegen des Benutzerkontos abbrechen.
      2. Ein Benutzerkonto kann nur von solchen Unternehmern angelegt werden, die die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Herkunftslandes zur Ausführung der betreffenden Lieferungen und Leistungen erforderlichen Berechtigungen, besitzen. Der Anbieter ist verpflichtet, Nachweise durch Hochladen der entsprechenden Dokumente (z.B. Bescheide, amtliche Registrierungsbestätigungen, Zulassungszertifikate) über die Eignung als Verkäufer zur Verfügung zu stellen, um den Bietern die Prüfung einer solchen Verkäufereignung zu ermöglichen. Secontrade ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Anbieters zu überprüfen, und allenfalls weitere Unterlagen und Informationen zu verlangen. Es ist allein in der Verantwortung des Bieters, die Verkäufereignung zu prüfen. Secontrade haftet daher weder für die Richtigkeit der behaupteten Verkäufereignung noch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise.
    3. Nach erfolgter Erstregistrierung erhält der Anbieter zur Verifizierung der E-Mail Adresse eine E-Mail an die bekannt gegebene Adresse zu gesandt Die Freischaltung des Benutzerkontos erfolgt daraufhin durch Secontrade, wenn die E-Mail-Adresse aktiv ist. Darüber wird der Anbieter mit einer weiteren E-Mail informiert, in welcher auch der Link zur Login-Maske mitgeteilt wird. Durch Betätigen dieses Links kann der Anbieter die Daten seines Benutzerkontos vervollständigen.
    4. Mit dem vollständigen Anlegen des Benutzerkontos kommt der Nutzungsvertrag zwischen Secontrade und dem Anbieter zustande. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Anlegung eines Benutzerkontos oder Nutzung der Plattform. Secontrade kann jederzeit ohne Angabe von Gründen das Anlegen eines Benutzerkontos und die Durchführung einer Auktion über das Benutzerkonto ablehnen sowie das Benutzerkonto – auch nur vorübergehend – sperren oder einzelne Funktionen einschränken. Der Anbieter wird von einer solchen Maßnahme per E-Mail informiert.
    5. Das Benutzerkonto und die hieraus resultierenden Rechte sind nur mit Zustimmung von Secontrade übertragbar. Der Anbieter darf sein Benutzerkonto ausschließlich höchstpersönlich oder durch von ihm beauftragte Personen nutzen. Als beauftragte Person sind ein Sachbearbeiter und sein Vertreter, soweit es einen solchen geben wird, im Zuge des Anlegens des Benutzerkontos namhaft zu machen. Es können nach den Vorgaben der Plattform mehrere Sachbearbeiter (einschließlich Vertreter) pro Standort namhaft gemacht werden. Sollte sich der Sachbearbeiter ändern, ist der Anbieter verpflichtet, diesen Umstand gemeinsam mit dem Namen des neuen Sachbearbeiters an Secontrade bekannt zu geben. Secontrade geht davon aus, dass alle Handlungen und Erklärungen, die unter dem Passwort des Anbieters vorgenommen werden, durch den Anbieter getätigt wurden, sofern keine andere Benachrichtigung vorliegt. Der Anbieter trägt die Verantwortung für alle Vorgänge, die über das Benutzerkonto ablaufen, auch wenn diese nicht stillschweigend oder ausdrücklich genehmigt werden. Der Anbieter muss Secontrade unverzüglich von jeder unbefugten Nutzung des Benutzerkontos informieren.
    6. Jeder neuerliche Zugriff auf das angelegte Benutzerkonto erfordert die Durchführung eines Authentifizierungsprozesses durch Eingabe des Benutzernamen und des Passworts. Der Anbieter ist verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort unter Aufwendung der gebotenen Sorgfalt so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch Dritte nicht möglich ist.
  2. Ausschreibung eines Auktionsguts
    1. Der Anbieter kann nach erfolgreichem Anlegen eines Benutzerkontos Waren zur Auktion auf der Plattform ausschreiben (das „Auktionsgut“). Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Auswahl des Formats seine Einträge für die Auktion an die technischen Gegebenheiten der Plattform anzupassen. Der Anbieter hat die Auktion daher nach der Struktur, der Kategorisierung und dem Aufbau des auf der Plattform vorgegebenen Rahmens zu erstellen. Die Präsentation des Auktionsgutes obliegt im Übrigen dem Anbieter. Es steht dem Anbieter prinzipiell auch frei, Auktionen jederzeit bis zur Zuschlagserteilung nach eigenem Ermessen wieder zu entfernen oder auszutauschen, wobei er dabei gegenüber den Bietern in eigener Verantwortung handelt.
    2. Der Anbieter hat mit dem Einstellen des Auktionsgutes und dem Erstellen der Auktion festzulegen, ob die Versteigerung im Wege der automatisierten Zuschlagserteilung durch die Plattform oder als manuelles Verfahren und daher durch eigenes Einschreiten stattfinden soll (siehe dazu Punkt 11.1.).
    3. Sowohl die Rechte und Pflichten aus einer Auktion gegenüber den Bietern als auch die Rechte und Pflichten aus einem abgeschlossenen Vertrag nach Zuschlagserteilung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bieter.
  3. Pflichten bei der Durchführung der Auktion
    1. Der Anbieter ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtskonformität der Inhalte einer Auktion verantwortlich und haftet für die angebotsgemäße Qualität des Auktionsguts und die ordnungsgemäße Abwicklung der Auktion im Rahmen der Versteigerung sowie der vorvertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt sowohl für (vor-) vertragliche Pflichtinformationen, Angebotsbeschreibungen, Impressumspflichten als auch jedwede sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
    2. Der Anbieter hat bei der Nutzung der Plattform die Rechte Dritter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren. Der Anbieter sichert zu, dass die von ihm verwendeten Inhalte keine wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzen. Vor allem verfügt der Anbieter – soweit anwendbar – über die Rechte zur Nutzung der Werke Dritter (z.B. Produktfotos) im erforderlichen Umfang.
    3. Der Anbieter ist allein verpflichtet, die allenfalls erforderliche Käufereignung des Bieters zu prüfen, und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung derselben direkt beim Bieter einzuholen. Secontrade haftet nicht für Fehlinformationen über die Käufereignung aus Anlass der Registrierung des Bieters oder im weiteren Verlauf einer Auktion.
    4. Der Anbieter ist auch verpflichtet, die zu Zwecken der Beweisführung, Buchhaltung oder der steuerrechtlichen Dokumentation notwendigen Unterlagen direkt beim Bieter abzufragen und auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
  4. Sonstige Pflichten des Anbieters
    1. Der Anbieter hat die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen einzuhalten und die zur Verfügung gestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Es ist daher nicht erlaubt, die Plattform für Werbung oder sonstige Zwecke, die über den Zweck dieser Nutzungsbedingungen hinausgehen, zu verwenden.
    2. Der Anbieter ist verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und aktuell zu halten. Der Anbieter hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten und seine Kontoeinstellungen in seinem Benutzerkonto abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Der Anbieter ist außerdem verpflichtet, abgelaufene Auktionen, die ergebnislos geblieben sind, binnen 2 Monaten nach Auktionsende zu löschen. Sollte die Löschung solcher abgelaufener Auktionen nicht binnen 2 Monaten erfolgt sein, behält sich Secontrade vor, solche Auktionen und sämtliche Inhalte dazu von der Plattform zu löschen. Auktionen, die zu einer Zuschlagserteilung geführt haben, werden nach einem Jahr, nach dem in Bezug auf diese Auktionen die letzte Aktion über die Plattform gesetzt wurde, gelöscht. Der Anbieter hat daher selbst dafür zu sorgen, dass die Daten und Informationen, die er aus gesetzlichen oder anderen Gründen aufbewahren muss, in seinen eigenen Systemen entsprechend archiviert werden. Soweit der Anbieter die Erstellung von Berichten zu den über sein Benutzerkonto bisher abgewickelten Auktionen an Secontrade beauftragt, wird Secontrade die Daten zu sämtlichen Auktionen während der aufrechten Registrierung des Anbieters oder bis dieser die Löschung der Daten zu einem früheren Zeitpunkt verlangt, aufbewahren.
    3. Der Anbieter hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass über sein Benutzerkonto keine schädlichen Technologien und Inhalte verwendet werden, wodurch andere Nutzer, Secontrade oder Dritte geschädigt oder belästigt werden, oder eine übermäßige Belastung der Plattform herbeigeführt wird, oder sonst Inhalte veröffentlicht werden, welche die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können.
    4. Der Anbieter hält Secontrade für sämtliche Nachteile aus seinen Versteigerungsprozessen sowie aus allfälligen sonstigen Aktivitäten über die Plattform (z.B. der Setzung von Hyperlinks, der Veröffentlichung von Bildern des Auktionsgutes), insbesondere lauterkeitsrechtlicher, urheberrechtlicher, medienrechtlicher und schadenersatzrechtlicher Natur, sowie wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) sowie wegen Verletzung vorvertraglicher Schutz- und Aufklärungspflichten oder Verletzung vertraglicher Pflichten, einschließlich auch Kosten oder sonstigen Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen, gleichgültig ob zivil- oder strafrechtlicher Natur, vollkommen schad- und klaglos.
    5. Während der Dauer des Nutzungsvertrages gewährt der Anbieter Secontrade hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite und widerrufliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentlichen Aufführung, Sendung, Zurverfügungstellung und Verbreitung von Marken und Logos, Bildern sowie Texten (z.B. AGB) des Anbieters, die er im Benutzerkonto oder im Zusammenhang mit einer Auktion hochgeladen hat, zum Hinweis auf und zur Identifikation des Anbieters als Nutzer der Plattform sowie zur Präsentation der Auktionsgüter.
  5. Nutzungsentgelt
    1. Der Anbieter verpflichtet sich, für die Registrierung der Secontrade ein nicht rückzahlbares Nutzungsentgelt, das sich aus dem Wert des Gebotes, das den Zuschlag erhalten hat, zusammensetzt, zu entrichten. Berechnungsgrundlage sind daher jeweils 0,7% des Wertes eines einzelnen Gebotes, das den Zuschlag über die Plattform, entweder im Wege der automatisierten Zuschlagserteilung oder des manuellen Verfahrens erhalten hat. Das Nutzungsentgelt ist mit Zuschlagserteilung zur Zahlung fällig, und ist daher unabhängig davon, ob tatsächlich und zu welchem Preis ein Verkauf stattfindet.
    2. Dieses Nutzungsentgelt wird derart errechnet, dass Secontrade quartalsweise (für jedes abgelaufene Kalenderquartal) aufgrund des für das vorausgehende Kalenderquartal festgestellten Gesamtwertes an zugeschlagenen Angeboten Rechnung legt. Die Rechnung wird dem Anbieter an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugesendet und ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das jeweils in der Rechnung angeführte Konto zu überweisen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 456 UGB pro Jahr zu bezahlen.
    3. Die Bezahlung des Nutzungsentgelts ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Plattform. Klarstellend festgehalten wird, dass es sich beim Nutzungsentgelt um keine Provision aus dem Abschluss von Rechtsgeschäften handelt, sondern nur um eine Abgeltung der Leistungen der Secontrade im Zusammenhang mit den durchgeführten Auktionen über die Plattform. Das Nutzungsentgelt ist daher unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts. Relevant für die Berechnung ist ausschließlich die erfolgte Zuschlagserteilung in einer Auktion.

C. Steigern und Erwerben auf der Plattform als Bieter

  1. Anlegen eines Benutzerkontos
    1. Eine Nutzung der Dienste der Plattform ist nur mit einem Benutzerkonto möglich. Nutzer können sich als Bieter durch Anlegung eines persönlichen Benutzerkontos nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen auf der Plattform registrieren. Die Nutzung der Plattform ist für den Bieter kostenlos.
    2. Um ein Benutzerkonto anzulegen, hat der Bieter folgende Schritte einzuhalten:
      1. Der Bieter hat den Button „Login“ zu betätigen und die sodann erscheinende Rubrik „jetzt registrieren“ auszuwählen. Anschließend muss der Bieter zum vollständigen Anlegen eines Benutzerkontos bestimmte Stammdaten über seine Person (wie insbesondere Anrede, Bezeichnung/Firma des Bieter, VAT-Nummer, Name des Sachbearbeiters, E-Mail-Adresse, Anschrift, Befähigungsnachweis als Käufer, ein aus mindestens 8 Zeichen bestehendes Passwort und Bestätigung dieses Passwortes) zur Nutzung ausfüllen. Zusätzlich hat der Bieter zu bestätigen, dass er die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und gleichzeitig seine Zustimmung zum Anlegen eines Benutzerkontos unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen abzugeben. In einem letzten Schritt hat der Bieter den Button „Accounterstellung“ zu betätigen. Bis zur Betätigung des Buttons „Accounterstellung“ kann der Bieter in jedem Stadium ohne Einbindung von Secontrade die Stammdaten zum Bieter ändern oder das Anlegen des Benutzerkontos abbrechen.
      2. Ein Benutzerkonto kann nur von solchen Unternehmern angelegt werden, die die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Herkunftslandes zum Erwerb der betreffenden Lieferungen und Leistungen erforderlichen Berechtigungen besitzen. Der Bieter ist verpflichtet, Nachweise durch Hochladen der entsprechenden Dokumente (z.B. Bescheide, amtliche Registrierungsbestätigungen, Zulassungszertifikate) über die Eignung als Käufer zur Verfügung zu stellen, um den Anbietern die Prüfung einer solchen Käufereignung zu ermöglichen. Secontrade ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Bieters zu überprüfen, und allenfalls weitere Unterlagen und Informationen zu verlangen. Es ist allein in der Verantwortung des Anbieters, die Käufereignung zu prüfen. Secontrade haftet daher weder für die Richtigkeit der behaupteten Käufereignung noch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise.
      3. Nach erfolgter Erstregistrierung erhält der Bieter zur Verifizierung der E-Mail Adresse eine E-Mail an die bekannt gegebene Adresse zu gesandt. Die Freischaltung des Benutzerkontos erfolgt daraufhin durch Secontrade, wenn die E-Mail-Adresse aktiv ist. Darüber wird der Bieter mit einer weiteren E-Mail informiert, in welcher auch der Link zur Login-Maske mitgeteilt wird. Durch Betätigen dieses Links kann der Bieter die Daten seines Benutzerkontos vervollständigen.
    3. Mit dem vollständigen Anlegen des Benutzerkontos kommt der Nutzungsvertrag zwischen Secontrade und dem Bieter zustande. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Anlegung eines Benutzerkontos oder Nutzung der Plattform. Secontrade kann jederzeit ohne Angabe von Gründen das Anlegen eines Benutzerkontos und die Teilnahme an einer Auktion über das Benutzerkonto ablehnen sowie das Benutzerkonto – auch nur vorübergehend - sperren oder einzelne Funktionen einschränken. Der Bieter wird von einer solchen Maßnahme per E-Mail informiert.
    4. Das Benutzerkonto und die hieraus resultierenden Rechte sind nur mit Zustimmung von Secontrade übertragbar. Der Bieter darf sein Benutzerkonto ausschließlich höchstpersönlich oder durch von ihm beauftragte Personen nutzen. Als beauftragte Person sind ein Sachbearbeiter und sein Vertreter, soweit es einen solchen geben wird, im Zuge des Anlegens des Benutzerkontos namhaft zu machen. Es können nach den Vorgaben der Plattform mehrere Sachbearbeiter (einschließlich Vertreter) pro Standort namhaft gemacht werden. Sollte sich der Sachbearbeiter ändern, ist der Bieter verpflichtet, diesen Umstand gemeinsam mit dem Namen des neuen Sachbearbeiters an Secontrade bekannt zu geben. Secontrade geht davon aus, dass alle Handlungen und Erklärungen, die unter dem Passwort des Bieters vorgenommen werden, durch den Bieter getätigt wurden, sofern keine andere Benachrichtigung vorliegt. Der Bieter trägt die Verantwortung für alle Vorgänge, die über das Benutzerkonto ablaufen, auch wenn diese nicht stillschweigend oder ausdrücklich genehmigt werden. Der Bieter muss Secontrade unverzüglich von jeder unbefugten Nutzung des Benutzerkontos informieren.
    5. Jeder neuerliche Zugriff auf das angelegte Benutzerkonto erfordert die Durchführung eines Authentifizierungsprozesses durch Eingabe des Benutzernamen und des Passworts. Der Bieter ist verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort unter Aufwendung der gebotenen Sorgfalt so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch Dritte nicht möglich ist.
  2. Pflichten des Bieters
    1. Der Bieter hat die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen einzuhalten und die zur Verfügung gestellten Dienste nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Es ist daher nicht erlaubt, die Plattform für Werbung oder sonstige Zwecke, die über den Zweck dieser Nutzungsbedingungen hinausgehen, zu verwenden.
    2. Der Bieter ist verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und aktuell zu halten. Der Bieter hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten und seine Kontoeinstellungen in seinem Benutzerkonto abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Der Bieter ist außerdem verpflichtet, abgelaufene Gebote, die ergebnislos geblieben sind, binnen 2 Monaten nach Auktionsende zu löschen. Sollte die Löschung solcher abgelaufener Gebote nicht binnen 2 Monaten erfolgt sein, behält sich Secontrade vor, solche Gebote und sämtliche Inhalte dazu von der Plattform zu löschen. Gebote, die zu einer Zuschlagserteilung geführt haben, werden nach einem Jahr, nach dem in Bezug auf diese Auktionen die letzte Aktion über die Plattform gesetzt wurde, gelöscht. Der Bieter hat daher selbst dafür zu sorgen, dass die Daten und Informationen, die er aus gesetzlichen oder anderen Gründen aufbewahren muss, in seinen eigenen Systemen entsprechend archiviert werden. Soweit der Bieter die Erstellung von Berichten zu den über sein Benutzerkonto bisher abgewickelten Auktionen an Secontrade beauftragt, wird Secontrade die Daten zu sämtlichen Auktionen während der aufrechten Registrierung des Bieters oder bis dieser die Löschung der Daten zu einem früheren Zeitpunkt verlangt, aufbewahren.
    3. Der Bieter hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass über sein Benutzerkonto keine schädlichen Technologien und Inhalte verwendet werden, wodurch andere Nutzer, Secontrade oder Dritte geschädigt oder belästigt werden, oder eine übermäßige Belastung der Plattform herbeigeführt wird, oder sonst Inhalte veröffentlicht werden, welche die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können.
    4. Der Bieter hält Secontrade für sämtliche Nachteile aus seiner Teilnahme an einem Versteigerungsprozess sowie aus allfälligen sonstigen Aktivitäten über die Plattform, insbesondere lauterkeitsrechtlicher, urheberrechtlicher, medienrechtlicher und schadenersatzrechtlicher Natur, sowie wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) und wegen Verletzung vorvertraglicher Schutz- und Aufklärungspflichten oder Verletzung vertraglicher Pflichten, einschließlich auch Kosten oder sonstigen Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen, gleichgültig ob zivil- oder strafrechtlicher Natur, vollkommen schad- und klaglos.

D. Ablauf des Versteigerungsprozesses

  1. Anbotslegung
    1. Mit Einstellen des Auktionsgutes legt der Anbieter den Startpreis, die Angebotsdauer und die sonstigen Konditionen für das Angebot (z.B. Erwerb von Teilmengen) fest. Klarstellend festgehalten wird, dass ein Anbieter bis zur Zuschlagserteilung auch berechtigt ist, das Angebot zurückzunehmen und für einen Bieter daher durch die Registrierung und Teilnahme an einer konkreten Auktion kein Anspruch auf Zuschlagserteilung entsteht.
    2. Der Bieter kann durch die von der Plattform unter der Rubrik „Trades“ zur Verfügung gestellte Suchfunktion nach Kategorien, Materialien, EWC-Nummer, Land des Angebots, Anbieter und angebotener Menge suchen und Gebote für die Auktionsgüter abgeben. Die Detailansicht über die Auktionsgüter und die konkreten Anbieter stehen Bietern ausschließlich nach Freischaltung eines Benutzerkontos offen. Die Bieter können dabei für den gesamten angebotenen Auftrag oder, soweit vom Anbieter zugelassen, für eine Teilmenge des Auktionsgutes ein Gebot abgeben. Das Gebot muss mit Ablauf des letzten Tages der vom Anbieter definierten Angebotsfrist über die Plattform abgegeben und der Button „Jetzt Bieten“ gedrückt worden sein. Eine Bestätigung über die erfolgreiche Abgabe des Gebots erhält der Bieter nicht. Sollte zum Zeitpunkt des Versuchs, den Button „Jetzt Bieten“ zu drücken, die Angebotsfrist bereits abgelaufen sein, wird dieser Vorgang automatisch nicht mehr zugelassen. In dem Fall, dass beim Versuch, den Button „Jetzt Bieten“ zu drücken, eine Unterbrechung, die nach Punkt 13. in der Sphäre von Secontrade ist, vorliegt und die Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist, gilt das Gebot mit dem Ende der Unterbrechung rückwirkend als rechtzeitig abgegeben.
  2. Zuschlagserteilung
    1. Die Wahl des Versteigerungsverfahrens obliegt dem Anbieter. Er kann dabei zwischen dem Verfahren mit der automatisierten Zuschlagserteilung durch die Plattform (ausgenommen bei der Zulässigkeit des Erwerbs von Teilmengen) und dem manuellen Verfahren durch individuelle Entscheidung des Anbieters wählen:
      1. Bei Veranstaltung des Verfahrens mit der automatisierten Zuschlagserteilung durch die Plattform erhält jener Bieter nach dem Prinzip eines Bestbieterverfahrens, ohne dass dadurch allerdings eine Bindung des Anbieters entsteht, den durch die Bestätigung des Anbieters bedingten Zuschlag, der das beste Gebot legt. Der Anbieter hat den Zuschlag gegenüber der Plattform zu bestätigen, andernfalls gilt der Zuschlag als nicht erteilt. Endgültig wird der Zuschlag daher erst dann, wenn der Anbieter diesen individuell bestätigt, was dem Bieter über die Plattform mitgeteilt wird. Soweit der Anbieter den Zuschlag nicht an den automatisch ermittelten Bestbieter erteilt, muss der Anbieter das Auktionsgut in einer neuen Auktion anbieten. Der Anspruch des Bestbieters auf Zuschlagserteilung entsteht in diesem Verfahren gegenüber dem Anbieter erst nach Bestätigung der automatisierten Zuschlagserteilung durch den Anbieter. In keinem Fall entsteht ein Zuschlagserteilungsanspruch oder ein sonstiger Anspruch im Falle der Nicht-Erteilung des Zuschlags gegenüber Secontrade.
      2. Bei Veranstaltung des manuellen Verfahrens kommt es zu keiner automatisierten Ermittlung des Bestbieters und Verpflichtung zur Neuausschreibung, falls der Zuschlag nicht an den Bestbieter erteilt wird. Das Rechtsgeschäft kommt dadurch zustande, dass der Anbieter über die Plattform den Zuschlag erteilt und die Plattform dem Bieter mitteilt, dass er den Zuschlag erhält. Vorher besteht bloß aufgrund der Durchführung der Auktion über die Plattform und der Teilnahme des Bieters daran kein Anspruch auf Zuschlagserteilung gegenüber dem Anbieter. Es besteht insbesondere auch kein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder irgendein sonstiger wie auch immer gearteter Anspruch gegenüber Secontrade.
    2. Der Bieter hat bei Abgabe eines Gebotes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige individuelle Vereinbarungen mit dem Anbieter über das Anklicken einer separat angezeigten Checkbox zu akzeptieren und im Weiteren das Gebot abzugeben. Die Abgabe eines Gebotes wird über die Plattform durch den Hinweis „Gebot abgegeben“ bestätigt und wird daraufhin unter der Liste „Gebote“ samt Zeitstempel abgelegt. Der Bieter hat jederzeit die Möglichkeit die von ihm abgegeben Gebote über diese Liste in einer zusammengefassten Darstellung auszudrucken. Klarstellend festgehalten wird, dass durch den Hinweis „Gebot abgegeben“ nicht erklärt wird, dass der rechtzeitige Zugang an den Anbieter sichergestellt wird. Der Vertrag über das Auktionsgut kommt ausschließlich zwischen dem Bieter und dem Anbieter zustande; zu keinem Zeitpunkt ist Secontrade Partei dieses Vertrages.
    3. Die Bieter erhalten weder während der Dauer der Auktion noch nach Abschluss einer solchen eine Information über die Identität der Mitbieter oder die Auktionsdaten und Gebote der Mitbieter oder darüber, wem der Zuschlag erteilt wurde. Der Bieter erhält nur eine Information über die Anzahl der Gebote und darüber an welcher Stelle sein Gebot für ein bestimmtes Auktionsgut, zu dem der Bieter mitsteigert, gereiht ist.
    4. Die Angebotsfrist verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der Unterbrechungen des Zugangs zur Plattform gemäß Punkt 14.3., soweit es innerhalb der Angebotsfrist zu Unterbrechungen von 24 Stunden oder mehr als 24 Stunden (einem Tag) kommt. Im Fall einer solchen Angebotsverlängerung kann so lange kein Gebot abgegeben werden, bis das Auktionsende neu über die Plattform festgelegt worden ist. Erst danach können Gebote wieder abgegeben werden. Der Aktualisierungsprozess kann einige Stunden dauern.
    5. Für den Fall der Zuschlagserteilung besteht für beide Nutzer die Option, einen Termin für die Abholung über die Plattform zu vereinbaren.

E. Gemeinsame Bestimmungen

  1. Laufzeit des Nutzungsvertrages
    1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2. Der Nutzer kann auch während der unter Punkt 12.1. genannten Laufzeit jederzeit die Registrierung löschen und damit den Nutzungsvertrag kündigen. Sämtliche Auktionen gelten damit automatisch als beendet. Für die ordnungsgemäße Abwicklung laufender Auktionen und Gebote und der allenfalls erforderlichen Mitteilung von Informationen über das Ende der Auktion an die Bieter trifft allein der Anbieter/Bieter Vorsorge.
    3. Secontrade ist außerdem zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages unter Einhaltung einer Frist von 7 Werktagen berechtigt. Das Benutzerkonto wird im Fall der Kündigung gelöscht. Hinsichtlich laufender Auktionen gelangt Punkt 12.2. zur Anwendung.
    4. Secontrade ist zur fristlosen Auflösung des Nutzungsvertrages und unmittelbaren Sperrung des Benutzerkontos berechtigt, wenn Anlass zur Vermutung besteht, dass ein Nutzer die Nutzungsbedingungen nicht einhält, gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt oder sich sonst für die Reputation der Plattform unangemessen gegenüber Secontrade oder anderen Nutzern der Plattform verhält. Secontrade ist in diesem Fall berechtigt, alle Daten, Inhalte und Informationen des gesperrten Nutzers zu löschen, und entsteht daraus kein Anspruch des Nutzers auf Ersatz gegenüber Secontrade.
    5. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden sämtliche Daten und Unterlagen aus Auktionen eines Benutzerkontos, soweit Secontrade keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung treffen sollte, binnen 2 Monaten nach Ende des Nutzungsvertrages gelöscht. Rechtzeitig vorher wird Secontrade den Anbieter darüber informieren, damit dieser sämtliche Daten selbst archiviert. Eine Übertragung der Daten an den Anbieter oder an einen Dritten über Auftrag des Anbieters findet nur nach separater Vereinbarung und Ersatz der dadurch entstehenden Kosten durch den Anbieter statt.
  2. Pflichten von Secontrade
    1. Secontrade stellt nur die Infrastruktur zur Durchführung der Versteigerungen zur Verfügung. Sie kann keinen Einfluss – weder inhaltlicher Natur noch in irgendeiner anderen Art – auf die Auktionen oder den Ablauf der Auktion nehmen. Secontrade ist insbesondere nicht verpflichtet, die Inhalte vor Bereitstellung und Veröffentlichung auf Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Secontrade hat keinen Einfluss auf die organisatorische Gestaltung, insbesondere die Festlegung und Einhaltung von Auktionsbedingungen, der Auktionsprozesse und die Gestaltung, insbesondere die Preisgestaltung, des Auktionsgutes, oder auf die Gebote der Bieter. Die Gestaltung und Organisation des Versteigerungsverfahrens und insbesondere die Anforderungen zur Teilnahme daran, die Preisfestsetzung, die Beendigung von Auktionen, Fristenregelungen, sowie die Zuschlagserteilung obliegen allein den Anbietern; die Teilnahme an Auktionen und Abgabe von Geboten obliegt allein den Bietern. Secontrade haftet nicht für Schäden, die Anbietern oder Bietern in Zusammenhang mit der Nutzung dieser Plattform durch die Aktionen der jeweiligen Nutzer und Versteigerungen widerfahren.
    2. Sofern Secontrade Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten in Versteigerungen erlangt, wird dieser Inhalt unverzüglich gelöscht. Ebenso ist Secontrade berechtigt, Inhalte des Anbieters aus einer Auktion zu entfernen oder zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Inhalt richterliche oder behördliche Verbote verletzt bzw. gegen geltende Gesetze oder gegen die guten Sitten oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen Bestimmungen aus einzelvertraglichen Vereinbarungen verstößt. Dies betrifft insbesondere die mangelnde Verkäufer- oder Käufereignung oder berechtigte Zweifel über die Gültigkeit der nachgewiesenen Eignung. Der Anbieter wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich informiert. Ein Erstattungsanspruch des Anbieters wird dadurch nicht begründet. Davon unbenommen bleibt das Recht von Secontrade auf Kündigung des Nutzungsvertrages und Sperrung des Benutzerkontos (Punkt 12.4.).
    3. Secontrade trifft keine aktive Untersuchungspflicht oder die Pflicht zur permanenten Nachforschung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Auktionen und Gebote und Entsprechung des Verhaltens der Nutzer mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen.
  3. Zurverfügungstellung der Plattform
    1. Secontrade übernimmt keine Verantwortung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten von der Belastung des Internets abhängig. Zudem ist es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Internet auszuschließen. Außerdem kann es infolge von möglichen Überlastungen des Netzwerks, der Software sowie Änderungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an technischen Anlagen von Secontrade zu Störungen bei der Datenübertragung kommen. Auch Störungen im Kommunikationsnetz, Ausfälle der Server, Stromausfälle und sonstige elektronische oder mechanische Fehler können nicht ausgeschlossen werden.
    2. Secontrade wird bestmögliche Anstrengungen zum Beheben von Fehlern oder Störungen der Plattform aufwenden. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Secontrade die Plattform als Infrastruktur zur Durchführung von Auktionen unverbindlich und jederzeit widerrufbar als Serviceleistung zur Verfügung stellt. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Nutzung und Funktion der Dienste der Plattform generell oder nach einem bestimmten Stand der Technik. Im Übrigen gilt Punkt 15. dieser Nutzungsbedingungen.
    3. Secontrade ist berechtigt, den Zugang zur Plattform aus wichtigen Gründen, wie etwa für Service- und Wartungsarbeiten, oder wenn dies etwa in Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder die Integrität der Server oder zur Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen erforderlich ist, zeitweilig zu beschränken oder zu unterbrechen. Es gibt auf der Plattform planmäßige und angekündigte Wartungsfenster, in denen bestimmte Funktionen nicht verfügbar sind. Secontrade berücksichtigt in diesen Fällen nach Möglichkeit die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z.B. durch Vorabinformationen. Secontrade ist allerdings zur Durchführung bestimmter Wartungsarbeiten nicht verpflichtet und garantiert insbesondere keinen bestimmten Erfolg. Auch besteht keine Verpflichtung zur Vorabinformation durch Secontrade, soweit die Unterbrechung nicht länger als einen Tag dauert. In dem Fall kommt es auch zu keiner Angebotsverlängerung nach Punkt 11.4. oben.
  4. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
    1. Secontrade ist weder Händler der auf der Plattform angebotenen Auktionsgüter noch handelt Secontrade als Vertreter (letzteres mit Ausnahme der Generierung der Zuschlagserteilung), Erfüllungsgehilfe oder Makler für die über die Plattform geschlossenen Rechtsgeschäfte. Hinsichtlich der von der Plattform automatisiert generierten, bedingten Zuschlagserteilung handelt Secontrade im Namen und Auftrag des Anbieters.
    2. Secontrade übernimmt keine Verantwortung und haftet weder für den Inhalt, die Richtigkeit, die Integrität, Vollständigkeit oder die Aktualität (einschließlich der Verfügbarkeit von Auktionsgütern) der vom Anbieter erstellten Auktionen, noch für die Generierung, den Inhalt, die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Aktualität der Zuschlagserteilung oder für die Erfüllung allfälliger Produktkennzeichnungspflichten, Zulassungsvorschriften, Informationspflichten oder sonstiger Vorgaben, an die der Anbieter beim Verkauf der Auktionsgüter in den anwendbaren Jurisdiktionen gebunden ist. Dem Nutzer ist außerdem bekannt, dass eine tatsächliche Authentifizierung der Vertragsparteien in online-Rechtsgeschäften mit tunlichen Mitteln nicht möglich ist und über die Plattform daher auch nicht stattfindet. Jeder Nutzer hat sich daher selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. Das Risiko der mangelnden Authentizität der Vertragsparteien oder des Missbrauchs von Identitätsdaten trägt allein der Nutzer.
    3. Secontrade haftet weder für das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen, noch für die Erfüllung oder die Durchsetzbarkeit eines über die Plattform geschlossenen Rechtsgeschäfts mit dem Bieter. Secontrade haftet auch nicht für die auf der Plattform angebotenen Auktionsgüter – weder aus Gewährleistung, Garantie noch aus Schadenersatz, Produkthaftung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen – und ist nicht verpflichtet, weitere Informationen über die Auktionsgüter einzuholen und weiterzugeben. Jeder Nutzer agiert auf eigenes Risiko.
    4. Secontrade überprüft die Verkäufer- und Käufereignung nicht. Es ist daher allein in der Verantwortung des Anbieters oder Bieters, die im Zuge der Teilnahme an den Auktionen zur Verfügung gestellten Nachweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Secontrade ist allerdings berechtigt, im Falle der Kenntniserlangung eines Mangels der Verkäufer- oder Käufereignung, das Benutzerkonto des Bieters oder Anbieters zu löschen. Es besteht insofern keinerlei Haftung von Secontrade.
    5. Die Nichtverfügbarkeit oder nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform begründet keine Haftung von Secontrade gegenüber den Nutzern oder Dritten für daraus entstandene Kosten, Schäden oder sonstige Nachteile, soweit diese nicht von Secontrade vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    6. Secontrade übernimmt ferner keine Gewähr für eine bestimmte Platzierung der Auktionen innerhalb der Struktur der Plattform oder einer bestimmten Reihung der Auktionen bei Suchanfragen, weder über die Plattform noch über Suchmaschinen oder andere Internetdienste. Ebenso gewährleistet Secontrade nicht den Erfolg der Plattform oder eine bestimmte Anzahl von Zugriffen auf die Plattform oder einzelne Auktionen.
    7. Secontrade haftet generell nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Zinsverlusten und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Nutzer ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Secontrade in keinem Fall für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform den Nutzern oder Dritten, die aus der unbefugten Kenntniserlangung durch Dritte oder der missbräuchlichen Verwendung von Daten von Nutzern oder die aus dem Verlust von Daten und Inhalten von Nutzern entstehen.
    8. Der Nutzer erklärt, Secontrade hinsichtlich jeglicher Ansprüche, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Secontrade aus einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Nutzer gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen, schad- und klaglos zu halten.
  5. Gewerbliche Schutzrechte und Angebotsdaten
    1. Der Nutzer ist Urheber oder sonst Nutzungsberechtigter der von ihm auf der Plattform bereitgestellten Inhalte. Der Nutzer räumt Secontrade das nicht-ausschließliche, entgeltfreie und zeitlich sowie inhaltlich auf den Nutzungsvertrag beschränkte Recht zur Nutzung der geschützten Inhalte (insbesondere Texte, Layouts, Fotos, nicht aber bloße Angebotsdaten) auf der Plattform ein, wobei davon insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Verbreitung, Veröffentlichung und öffentlichen Zurverfügungstellung erfasst ist.
    2. Gleichsam behält Secontrade sämtliche Rechte, einschließlich der Ausschließlichkeitsrechte nach dem UrhG und sonstiger Rechte an der Plattform. Den Nutzern kommt mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen ein zeitweiliges Nutzungsrecht an jenen Funktionen und Inhalten der Plattform, die in den Nutzungsbedingungen vorgesehen sind, nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu. Darüber hinaus werden keine Rechte an der Plattform, deren Funktionen oder Inhalte eingeräumt.
    3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Programmcode der Software, aus der die Plattform besteht und/ oder die Teile der Plattform darstellt, zu verändern, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen.
    4. Dem Nutzer ist es untersagt, eine Suchmaschine, Software oder sonstige Tools, insbesondere Spiders, Suchroboter, Avatars oder Intelligent Agents zu nutzen, um die Plattform in anderer als in der vorgegebenen Form zu durchsuchen und zu nutzen. Weiters ist die Nutzung von automatischen Systemen oder einer Software, um Daten zu extrahieren, unzulässig.
    5. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass auch nach Löschung des Benutzerkontos und der Auktionen von der Plattform Secontrade weiterhin berechtigt bleibt, die Daten zu den Auktionen in einer anonymisierten Form (z.B. Auktionsgut, Menge, etc.) unbeschränkt weiterzuverwenden und für statistische Auswertungen oder sonstige wissenschaftliche Abhandlungen zu verwenden, mit sonstigen Daten zu verknüpfen und über statistische Methode aufzubereiten, oder die aus den Angebotsdaten gewonnenen Ergebnisse auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Dem Nutzer stehen an solcherart gewonnenen Daten und Ergebnissen keinerlei Rechte zu.
  6. Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten (das sind alle Informationen, mit denen eine natürliche Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, unter anderem Name, Funktion im Unternehmen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Login-Daten, Weblogs, IP-Adresse) werden von Secontrade im Falle eines Abschlusses eines Nutzungsvertrages zum Zweck der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten, insbesondere zur Verwaltung des Benutzerkontos und zur Abrechnung von Gebühren, unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung bestimmter Daten im Benutzerkonto, die der Nutzer selbst eingibt, ist ein Dienstmerkmal, weshalb diese Daten auch bis zum Löschen eines Benutzerkontos gespeichert werden. Diese personenbezogenen Daten der Nutzer werden darüber hinaus von Secontrade nur für Zwecke statistischer oder wissenschaftlicher Untersuchungen, die keine personenbezogenen Ergebnisse zum Ziel haben, verwendet (vgl. dazu Punkt 16.5.).
    2. Soweit der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat und diese nicht widerrufen hat, verwendet Secontrade die personenbezogenen Daten (Vor- und Zuname, Firma und E-Mail-Adresse), um den periodischen Newsletter zuzusenden.
    3. Secontrade verwendet nur mit Zustimmung des Nutzers die Daten E-Mail Adresse, IP-Adresse, Weblogs des Nutzers und Informationen aus den Auktionen hinsichtlich Art der Auktionsgüter, Preis und Menge dafür, um durch Analyse und Interpretation dieser Daten mittels statistischer Methoden sowie Anreicherung der bekannten Daten mit aggregierten Daten betreffend anderer Anbieter der relevanten Sekundär-Rohstoffe personalisierte Nutzerprofile zu erstellen, die dafür verwendet werden, Erkenntnisse über die Interessen der Nutzer zu erheben und an diesen orientierte Werbung und Informationen, insbesondere zum Beobachterstatus für Fraktionen, zu schicken. Diese Zustimmung kann vom Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft schriftlich, mündlich oder elektronisch ohne weitere Kosten an Secontrade widerrufen werden. Ein allfälliger Widerruf der Zustimmung berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung vor dem Widerruf.
    4. Über konkrete Beauftragung des Anbieters verarbeitet Secontrade bestimmte Daten aus einer Auktion eines Anbieters mittels statistischer Methoden und wertet die Auktionen nach angefragten einzelnen Kriterien aus und fasst im Weiteren die Ergebnisse in Berichten zusammen. Diese Berichte und die sonst daraus erhobenen Ergebnisse werden dem Anbieter auftragsgemäß zur Verfügung gestellt. Secontrade wird diese Daten so lange aufbewahren, als dies zur Erfüllung der Pflichten aus der Beauftragung notwendig ist. Mit Ende der Beauftragung löscht Secontrade diese Daten und die daraus ermittelten Ergebnisse. Davon unberührt bleibt das Recht von Secontrade nach Punkt 16.5.
    5. Secontrade verwendet auf der Adresse www.secontrade.com nur unbedingt erforderliche Cookies und insbesondere keine permanenten Cookies, und daher nur solche, die für den Betrieb der Plattform betriebsnotwendig sind. Hierzu gehören Technologien, die dem Nutzer den Zugriff auf die Website, die Plattform, die einzelnen Module, Anwendungen und Tools erlauben, die erforderlich sind, um die Funktionalität der Seite zu prüfen, Betrug zu verhindern und die Sicherheit zu verbessern oder die es dem Nutzer ermöglichen, gespeicherte Suchvorgänge und ähnliche Funktionen zu verwenden. Diese Cookies werden auch nur so lange gespeichert, als für diesen Dienst unbedingt erforderlich. Diese Cookies werden nicht dazu verwendet, um die gesammelten Informationen mit den Angaben zur Person des Nutzers in Verbindung zu bringen oder um sein Surfverhalten auf anderen Websites zu verfolgen. Eine Auswertung der Daten erfolgt daher nicht. Wenn im Einzelfall ein Personenbezug zum Nutzer hergestellt werden soll oder sonst personenbezogene Daten über Cookies verarbeitet werden, wird der Nutzer vor seinem nächsten Besuch auf der Plattform darüber informiert, und soweit gesetzlich notwendig, seine Einwilligung eingeholt.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme von Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus den Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Secontrade örtlich zuständige Gericht vereinbart. Secontrade steht es jedoch frei, den Nutzer an seinem gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
    2. Sollte Secontrade Rechte oder Ansprüche nach diesen Nutzungsbedingungen nicht geltend machen, stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder Ansprüche dar.
    3. Eine Aufrechnung von Forderungen des Nutzers mit den Ansprüchen von Secontrade ist nur zulässig, soweit diese Forderungen des Nutzers unbestritten, von Secontrade anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
    4. Keine der beiden Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten, rechtlich zu handeln oder irgendwelche Erklärungen abzugeben, und keine von ihnen haftet für irgendeine Zusicherung, Handlung oder Unterlassung des anderen oder wird dadurch verpflichtet.
    5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten der UFH Holding GmbH im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform und den gegenständlichen Nutzungsbedingungen an eine 100%ige Tochtergesellschaft der UFH Holding GmbH bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Nutzers und gilt die Zustimmung mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen bereits als erteilt.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt für Lücken in den Nutzungsbedingungen.

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